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Bei ADAM Lasertechnik sind zwei Laserschutzbeauftragte bestellt

ADAM feiert ein Jahr unter neuer Eigentümerschaft am Standort Vörste

Für maximale Sicherheit am Arbeitsplatz

Unternehmen, bei denen Beschäftigte bei der Arbeit mit künstlicher optischer Strahlung in Kontakt kommen – etwa beim Laserschweißen oder Laserschneiden – müssen gemäß Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.

Die Verordnung schreibt vor, dass eine fachkundige Person als Laserschutzbeauftragter diese Aufgaben übernimmt. Bei ADAM Lasertechnik gibt es mit dem technischen Leiter Knut Bäuerle und dem Betriebsleiter Stefan Kern gleich zwei Personen, die diese Funktion in enger Abstimmung wahrnehmen.

Um ihre Fachkunde und damit ihre Qualifikation als Laserschutzbeauftragte nachzuweisen, mussten beide einen speziellen Lehrgang absolvieren und eine schriftliche Prüfung erfolgreich bestehen. Darüber hinaus müssen die Fachkenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen kontinuierlich aktualisiert werden.

Für ADAM Lasertechnik steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten an oberster Stelle. Deshalb setzen wir konsequent alle Maßnahmen um, die einer sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatzgestaltung dienen.

 

Laserschutz